Aktuelles: Gemeinde Neckartenzlingen


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Ist Ihre Hausnummer gut sichtbar?

icon.crdate02.07.2024

Bitte beachten Sie unsere Empfehlungen.

Leider kommt es immer wieder vor, dass die Feuerwehr, Polizei oder auch der Rettungsdienst im Falle eines Notfalls nicht schnell genug bei Ihnen sein kann, da Ihre Hausnummer schlecht oder gar nicht zu erkennen ist.

Nach dem Bundesbaugesetz ist jeder Eigentümer verpflichtet, sein Grundstück mit der von der Gemeinde festgesetzten Nummer zu versehen. Die Hausnummern müssen von der Straße aus gut lesbar sein.

Hierfür verweisen wir auf folgende Empfehlungen:

  • Bringen Sie die Hausnummer in einer Höhe von drei Metern an, sodass sie von der öffentlichen Straße gut lesbar ist.
  • Die Ziffern sollten groß, in einer geeigneten Farbe mit Kontrast zur Farbe des Untergrunds und gut beleuchtet sein.
  • Verzichten Sie auf sehr künstlerisch gestaltete Schilder.
  • Befindet sich Ihr Gebäude nicht direkt an einer öffentlichen Verkehrsfläche, sollte dies mit einem Hinweisschild gekennzeichnet werden.