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Jugendgerichtsschöffen gesucht

icon.crdate14.02.2023

Das Kreisjugendamt Esslingen sucht ab sofort neue Jugendgerichtsschöffen.

Das Kreisjugendamt Esslingen sucht ab sofort neue Jugendgerichtsschöffen. Die Suche läuft parallel zur Suche nach neuen Schöffen für Amts- und Landgerichte durch die Städte und Gemeinden. Jugendgerichtsschöffen werden an einem der drei Jugendgerichte bei den Amtsgerichten im Landkreis Esslingen an den Standorten Esslingen am Neckar, Kirchheim unter Teck und Nürtingen sowie bei der Jugendstrafkammer beim Landgericht Stuttgart eingesetzt. Die Amtszeit beträgt fünf Jahre von 2024 bis 2028. Interessenten aus dem Landkreis Esslingen können sich bis spätestens 12. April 2023 beim Kreisjugendamt Esslingen bewerben.

„Der Einsatz als Jugendgerichtsschöffe bietet ein ausgesprochen verantwortungsvolles, wichtiges und zugleich sehr interessantes Ehrenamt, das ein hohes Maß an Unparteilichkeit verlangt “, sagt Barbara Ziegler-Helmer, Leiterin des Kreisjugendamtes.

Jugendgerichtsschöffen, Bürgerinnen und Bürger ohne juristische Fachkenntnisse, stehen als ehrenamtliche Richter bei Verfahren des Jugendgerichts dem Berufsrichter zur Seite. Auch bei Jugendlichen, die vor dem Jugendgericht landen, entscheiden Jugendrichter nicht alleine. Die zumeist zwei Jugendgerichtsschöffen haben bei der Urteilsfindung das gleiche Stimmrecht wie die Berufsrichter, dürfen Angeklagte und Zeugen befragen und könnten den Richter überstimmen. Verhandelt werden beispielsweise Ladendiebstahl oder Sachbeschädigung, aber auch Raub- und Erpressungsdelikte, Körperverletzungs- und Betäubungsmitteldelikte.

Die Beteiligung von Laien an der Urteilsfindung ist im deutschen Rechtswesen festgeschrieben. Durch die Schöffen wird der Grundsatz der Teilhabe des Volkes an der Rechtsprechung verwirklicht. Die Schöffen bringen ihre Alltagserfahrung, ihre Menschenkenntnis und ihr Rechtsempfinden in das Gerichtsverfahren ein. Auf diese Weise bleibt die Strafjustiz im Rechtsbewusstsein der Bevölkerung verwurzelt und behält eine gewisse Lebensnähe.

Das sollten Jugendgerichtsschöffen mitbringen

Jugendgerichtsschöffe kann werden, wer deutscher Staatsbürger ist, gut Deutsch sprechen kann, am 01.01.2024 zwischen 25 und 69 Jahre alt ist und im Landkreis Esslingen wohnt. Juristen sind von der Wahl in dieses Amt ausgeschlossen genauso wie Angehörige von Berufsgruppen, die mit der Rechtsprechung direkt oder indirekt zu tun haben wie zum Beispiel Polizei- und Strafvollzugsbeamte, Bewährungs- und Gerichtshelfer sowie Religionsdiener.

„Wer als Jugendschöffe über Jugendliche und Heranwachsende zwischen 14 und 21 Jahren urteilt, sollte eine gewisse erzieherische Erfahrung mitbringen. Dazu gehören beispielsweise eine berufliche oder ehrenamtliche Betätigung im Bereich von Jugendverbänden und Jugendhilfe- und Jugendfreizeiteinrichtungen, ein Engagement im schulischen Bereich sowie im Rahmen privater Erziehungs- und Betreuungstätigkeit“, erklärt Ziegler-Helmer. Von Vorteil sei es, sich in verschiedene soziale Milieus hineindenken und das Handeln der Jugendlichen in deren sozialem Umfeld beurteilen zu können. Objektivität sowie Reife im Urteilsvermögen sind unerlässlich.

Jugendgerichtsschöffen nehmen jährlich an ca. zwölf Gerichtstagen jeweils zu zweit teil. Arbeitnehmerin bzw. Arbeitnehmer werden für die Tätigkeit freigestellt, ein kooperativer Arbeitgeber und eine gewisse zeitliche Flexibilität sind erforderlich. Schöffen erhalten eine Aufwandsentschädigung, eine Fahrkostenerstattung und gegebenenfalls eine Entschädigung für Verdienstausfälle.

Ablauf der Jugendschöffenwahl

Das Jugendamt erstellt aus den Bewerbungen eine Vorschlagsliste für den Jugendhilfeausschuss, ein Gremium des Kreistags. Der Jugendhilfeausschuss stimmt im Frühsommer 2023 über die Vorschlagsliste ab. Daran schließt sich nach öffentlicher Bekanntmachung die einwöchige Auflegung der Liste an. Danach besteht eine einwöchige Einspruchsmöglichkeit gegen Bewerbungen auf der Liste. Nach Ablauf dieser Frist wird die Vorschlagsliste dem zuständigen Gericht übergeben. Der jeweilige Schöffenwahlausschuss des Gerichts wählt im Herbst 2023 so viele Personen als Jugendhaupt- und Jugendersatzschöffen aus der Vorschlagsliste, wie benötigt werden.

Bewerbung und Information

Das Kreisjugendamt Esslingen nimmt Bewerbungen für das Jugendschöffenamt aus dem Landkreis Esslingen bis spätestens 12. April 2023 entgegen. Hierfür ist der auf der Homepage des Landkreises Esslingen unter www.landkreis-esslingen.de Suchbegriff „Jugendschöffen 2024-2028“ eingestellte Bewerbungsbogen ausgefüllt und unterzeichnet zurückzusenden. Der Bewerbungsbogen kann auch per E-Mail an E-Mail-AdresseJugendschoeffenwahl(@)LRA-ES.de mit entsprechendem Hinweis und Angabe der Adresse angefordert werden.

 

Weitere Infos zum Schöffenamt gibt es im Internet unter www.schoeffenwahl.de, www.schoeffen.de, Leitfaden für Schöffen über www.justiz-bw.de. Für Fragen steht im Jugendamt des Landkreises Esslingen Sonja Keiling, Telefon Telefonnummer: 0711 3902-42570 oder E-Mail E-Mail-AdresseJugendschoeffenwahl(@)LRA-ES.de zur Verfügung.