Aktuelles: Gemeinde Neckartenzlingen


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Information zu den neuen Bodenrichtwerten zum Stichtag 01.01.2022

icon.crdate21.06.2022

Der Zweckverband „Gemeinsamer Gutachterausschuss im Landkreis Esslingen“ informiert.

Der Zweckverband „Gemeinsamer Gutachterausschuss im Landkreis Esslingen“ informiert:

Zur Berechnung der neuen Grundsteuer ab dem Jahr 2025 müssen Grundstückseigentümer bis zum 31. Oktober 2022 eine „Feststellungserklärung“ für die Grundsteuer-Hauptfeststellung zum 01. Januar 2022 bei ihrem zuständigen Finanzamt per ELSTER abgeben. Hierfür benötigt die Finanzverwaltung insbesondere Angaben zur Flächengröße, als auch zum Bodenrichtwert eines Grundstücks.

Frühestens ist dies jedoch ab dem 01. Juli 2022 möglich: Auch wenn der für das Finanzamt maßgebliche Bodenrichtwert den Stichtag zum 01. Januar 2022 vorgibt, werden die geltenden Bodenrichtwerte zu diesem Stichtag aber vom Zweckverband Gemeinsamer Gutachterausschuss im Landkreis Esslingen erst bis Ende Juni 2022 ermittelt und ab 30.06.2022 veröffentlicht. Daher ist vor diesem Zeitpunkt keine für die Grundsteuerreform relevante Information zu einem Bodenrichtwert erhältlich!

Derzeit müssen die Betroffenen also noch nichts unternehmen, auch eine Kontaktaufnahme mit dem Gemeinsamen Gutachterausschuss ist aktuell nicht nötig. Die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses ermittelt zwar die Grundlagen, erteilt aber derzeit keine Auskünfte. Die für die Feststellungserklärung benötigten Bodenrichtwerte stehen nicht vor Juli 2022 zur Verfügung.

Die Bodenrichtwerte werden ab dem 30.06.2022 direkt über die Homepage des Gemeinsamen Gutachterausschusses veröffentlicht und können unter dem Link www.gutachterausschuss-lkes.de eingesehen werden.

ausführliche Pressemitteilung als pdf-Datei (PDF-Dokument, 94,38 KB, 21.06.2022)