Aktuelles: Gemeinde Neckartenzlingen


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Neue Fahrbahnmarkierung in der Altdorfer Straße

icon.crdate03.08.2020

Vor ein paar Wochen wurde in der Altdorfer Straße ein Schutzstreifen für Fahrradfahrer angebracht.

Vor ein paar Wochen wurde in der Altdorfer Straße ein Schutzstreifen für Fahrradfahrer angebracht. Da bei der Verwaltung bereits Anfragen zu dieser neuen Verkehrsregelung eingingen, möchten wir Ihnen hierzu folgende Informationen geben:

Was ist ein Fahrradschutzstreifen?

Unter einem Fahrradschutzstreifen ist ein Bereich der Fahrbahn zu verstehen, der durch gestrichelte Linien abgetrennt ist und vorrangig dem Radverkehr zur Verfügung steht. Er wird durch das Verkehrszeichen 340 (Markierungen und Piktogramm) ausgewiesen.

Besteht eine Benutzungspflicht für den Schutzstreifen?

Nein. Da es sich nicht um einem amtlich ausgewiesenen Radweg handelt, besteht keine Benutzungspflicht für Radfahrer. Allerdings gilt das Rechtsfahrgebot, was die Nutzung in der Regel einschließt.

Darf auf dem Fahrradschutzstreifen gehalten oder geparkt werden?

Das kurzeitige Halten und Parken ist nicht gestattet. Der Schutzstreifen kann allerdings überfahren werden, wenn in Parkbuchten, Einfahrten oder Straßen abgebogen wird. Auch für das Umfahren eines Hindernisses ist das Überfahren zulässig. Da der Fahrradschutzstreifen zudem keinen Sonderweg darstellt, sondern Teil der Fahrbahn ist, müssen Kfz beim Überholen einen Seitenabstand von mindestens 1,50 m einhalten.

Wer ein Fahrzeug führt, darf auf der Fahrbahn durch Leitlinien markierte Schutzstreifen für den Radverkehr nur bei Bedarf überfahren. Der Radverkehr darf dabei nicht gefährdet werden.

Quelle:
https://www.bussgeldkatalog.org/fahrradschutzstreifen/